(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.v. § 310 I BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Vertragsabschlüsse erfolgen im Rahmen und für Rechnung der Eyltex GmbH, Chemnitz, und ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung des umseitigen Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
(5) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, verbunden mit der Aufforderung an den Käufer, seinerseits ein Angebot nach § 145 BGB abzugeben. Annahmeerklärungen seitens des Verkäufers bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch diesen. Dies kann auch durch Zeichnung des umseitigen Kaufvertrages oder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung seitens des Verkäufers oder durch Übersendung der durch den Käufer bestellten Ware innerhalb von 2 Wochen geschehen. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt. Bei Übersendung der bestellten Ware nach Ablauf von 2 Wochen ab dem Bestelldatum ist hierin ein Angebot seitens der Eyltex GmbH, Chemnitz, zu sehen. Der Käufer kann dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware ablehnen, ansonsten gilt das Angebot als angenommen.
(1) Es gilt der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung aktuell benannte Preis in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ausschließlich der üblichen Kosten für Verpackung, Versand und Transport sowie Versicherung. Diese Kosten werden gesondert berechnet. Bei Kleinaufträgen unter 80,00 € netto Warenwert wird ein Kostenanteil von 6,50 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer für Porto und Verpackung berechnet.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zahlbar.
(4) Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Käufer spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
(5) Verzugszinsen werden in Höhe von 8% - Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Hat sich der Verkäufer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Käufer mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Gerät der Verkäufer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. § 323 II Ziff. 2 BGB (Fixgeschäft) bleibt unberührt. Betriebsstörungen, sei es im Betrieb des Verkäufers als auch in dem eines Zulieferers, hierzu gehören u. a. Streik, Aussperrung, Transportstörung, Transportmittelmangel sowie sonstige Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. § 313 BGB bleibt hiervon unberührt.
(1) Der Verkäufer leistet für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß und unverzüglich nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren bei neuen Sachen in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung bei dem Käufer. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Ziff. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 I BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634 a) I BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung des Verkäufers einzuholen.
(3) Wählt der Käufer wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der Mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung arglistig von dem Verkäufer verursacht worden ist. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(4) Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
(1) Der Verkäufer haftet nicht für vertragsuntypische oder unvorhersehbare Schäden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen Arglist oder Rechtsmängeln sowie aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger unerlaubter Handlungen und solche Schäden, die nach dem Produkthaftpflichtgesetz ersatzpflichtig sind. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nicht.
(2) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers oder seiner eingesetzten Mitarbeiter.
(3) Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers oder der von ihm eingesetzten Mitarbeiter.
Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Käufer verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der Forderung die bestehenden Sicherheiten nachhaltig um mehr als 20 %, so hat der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Besicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit Freigabe von Sicherungen nach seiner Wahl (des Verkäufers) zu leisten.
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus umseitigem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.v. § 310 I BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Vertragsabschlüsse erfolgen im Rahmen und für Rechnung der Eyltex GmbH, Chemnitz, und ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung des umseitigen Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
(5) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, verbunden mit der Aufforderung an den Käufer, seinerseits ein Angebot nach § 145 BGB abzugeben. Annahmeerklärungen seitens des Verkäufers bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch diesen. Dies kann auch durch Zeichnung des umseitigen Kaufvertrages oder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung seitens des Verkäufers oder durch Übersendung der durch den Käufer bestellten Ware innerhalb von 2 Wochen geschehen. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt. Bei Übersendung der bestellten Ware nach Ablauf von 2 Wochen ab dem Bestelldatum ist hierin ein Angebot seitens der Eyltex GmbH, Chemnitz, zu sehen. Der Käufer kann dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware ablehnen, ansonsten gilt das Angebot als angenommen.
(1) Es gilt der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung aktuell benannte Preis in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ausschließlich der üblichen Kosten für Verpackung, Versand und Transport sowie Versicherung. Diese Kosten werden gesondert berechnet. Bei Kleinaufträgen unter 80,00 € netto Warenwert wird ein Kostenanteil von 6,50 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer für Porto und Verpackung berechnet.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zahlbar.
(4) Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Käufer spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
(5) Verzugszinsen werden in Höhe von 8% - Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Hat sich der Verkäufer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Käufer mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Gerät der Verkäufer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. § 323 II Ziff. 2 BGB (Fixgeschäft) bleibt unberührt. Betriebsstörungen, sei es im Betrieb des Verkäufers als auch in dem eines Zulieferers, hierzu gehören u. a. Streik, Aussperrung, Transportstörung, Transportmittelmangel sowie sonstige Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. § 313 BGB bleibt hiervon unberührt.
(1) Der Verkäufer leistet für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß und unverzüglich nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren bei neuen Sachen in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung bei dem Käufer. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Ziff. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 I BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634 a) I BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung des Verkäufers einzuholen.
(3) Wählt der Käufer wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der Mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung arglistig von dem Verkäufer verursacht worden ist. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(4) Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
(1) Der Verkäufer haftet nicht für vertragsuntypische oder unvorhersehbare Schäden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen Arglist oder Rechtsmängeln sowie aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger unerlaubter Handlungen und solche Schäden, die nach dem Produkthaftpflichtgesetz ersatzpflichtig sind. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nicht.
(2) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers oder seiner eingesetzten Mitarbeiter.
(3) Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers oder der von ihm eingesetzten Mitarbeiter.
Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Käufer verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der Forderung die bestehenden Sicherheiten nachhaltig um mehr als 20 %, so hat der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Besicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit Freigabe von Sicherungen nach seiner Wahl (des Verkäufers) zu leisten.
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus umseitigem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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